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Landsturm: Oesterreich: Gesetze A/4871 Gesetz Landsturm. -Gesetz vom 6. Juni 1886, betreffend den Landsturm f�r die im Reichsrathe vertretenen K�nigreiche und L�nder mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg. -Verordnung des Ministeriums f�r Landesvertheidigung vom 17.August 1886, betreffend die Verzeichnung und Evidenthaltung der Landsturmpflichtigen. -Wien: Hof-u. Staatsdr. 1886. 26 S. 8� (Handausgabe der �sterr. Gesetze und Verordnungen. 84.)
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