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B m 47 fol. Gebuehrenvorschrift Gendarmerie.-Geb�renvorschrift [1] f�r die k. k. Gendarmerie, systematisch gegliedert nach der f�r Zwecke der Staatsrechnung vorgezeichneten Rubrikenordnung, nebst einem Anh., enthaltend verschiedene andere Normen und Vorschriften. - Wien: K. k. Hof-u. Staatsdr. 1897. XVII, 335 S. 40
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